EU-Petitionsausschuss erklärt BDEF-Petition zu grenzüberschreitenden Fahrkarten für zulässig

EU-Petitionsausschuss erklärt BDEF-Petition zu grenzüberschreitenden Fahrkarten für zulässig

Der BDEF hatte mit einer Petition beim Europäischen Parlament Verbesserungen beim grenzüberschreitenden Bahnverkehr angeregt. Im Mittelpunkt stand die Forderung, den Zugang zu Fahrkarten für internationale Reisen zu vereinfachen – insbesondere bei Verbindungen mit mehreren Eisenbahnunternehmen – und die Buchbarkeit über zentrale Plattformen zu verbessern. Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments hat die Petition geprüft und offiziell für zulässig erklärt. Damit wurde bestätigt, dass das Anliegen in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union fällt.

Gleichzeitig teilte der Ausschuss mit, dass die Europäische Kommission bereits an einem Legislativvorschlag arbeitet, der genau in die Richtung der Petition zielt. Geplant ist eine Regelung, die den Kauf von Fahrkarten für Reisen mit mehreren Eisenbahnunternehmen deutlich vereinfachen soll. Ziel ist es unter anderem:

  • den Zugang zu Fahrkarten zu verbessern,
  • mehr Angebote – auch kleinerer Bahnunternehmen – auf zentralen Plattformen verfügbar zu machen,
  • sowie Fahrgästen bei durchgehenden Buchungen besseren rechtlichen Schutz zu bieten.

Dieser Vorschlag ist für das Jahr 2026 angekündigt und soll durch eine Überarbeitung der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr ergänzt werden. Darüber hinaus verweist die Europäische Kommission auf bereits bestehende Initiativen zur Verbesserung der multimodalen Mobilität sowie auf das im November 2025 verabschiedete Verkehrspaket der EU. Dieses zielt unter anderem auf den Ausbau des europäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie eine nachhaltigere und besser vernetzte Verkehrsinfrastruktur ab.

Trotz der grundsätzlichen Zulässigkeit der Petition hat der Petitionsausschuss beschlossen, das Verfahren auf Grundlage der vorliegenden Informationen nicht weiterzuführen. Die Petition wurde daher abgeschlossen.

Der BDEF begrüßt, dass die Thematik auf europäischer Ebene aufgegriffen wurde und in konkrete Gesetzesinitiativen einfließt. Die weitere Entwicklung, insbesondere den angekündigten Legislativvorschlag der Europäischen Kommission, wird der Verband aufmerksam verfolgen.