- Die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands nach Ziffer 9.3 und die Rechnungsprüfer nach Ziffer 10.1 der Satzung werden von der Delegiertenversammlung gewählt. Die Neuwahl findet jeweils nur für solche Ämter statt, bei denen die Amtszeit der Inhaber abgelaufen ist oder die aus anderen Gründen vakant sind (Ergänzungswahlen). Damit wird eine kontinuierliche Vorstandsarbeit gewährleistet.
- Bei anstehenden Wahlen ist von der Delegiertenversammlung ein Wahlvorstand zu bestimmen, der aus einem Wahlleiter und bis zu vier Beisitzern besteht.
- Die Kandidaten werden aus dem Kreis der Anwesenden vorgeschlagen. Derjenige, der einen Kandidaten benennt, hat seinen Vorschlag kurz zu begründen und die Eignung des Kandidaten darzulegen. Der benannte Kandidat hat zu erklären, ob er sich der Wahl stellt. Er hat sich den Delegierten vorzustellen und kurz darzulegen, daß er die Voraussetzungen für die Wahrnehmung des Vorstandsamtes erfüllt.
- Die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands werden einzeln gewählt. Wurde für ein Amt nur ein Kandidat benannt, kann die Wahl durch offene Abstimmung erfolgen, sofern kein Delegierter widerspricht. Bei mehreren Kandidaten ist stets geheime Abstimmung erforderlich. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Erreicht keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den Kandidaten mit dem größten Stimmenanteil vorzunehmen.
- Die beiden Rechnungsprüfer werden – sofern beide Ämter neu zu besetzen sind – einzeln gewählt. Gewählt ist, wer jeweils die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Stimmenmehrheit). Mindestens einer der Rechnungsprüfer sollte für seine Tätigkeit eine berufliche Qualifikation mitbringen.
- Für die offene Abstimmung erhalten die stimmberechtigten Delegierten Stimmkarten, auf denen die Anzahl der Stimmrechte deutlich sichtbar angeschrieben ist. Für die geheime Abstimmung werden Stimmzettel ausgegeben.
- Nach Abschluss des Wahlvorgangs und Dokumentation des Ergebnisses sind die abgegebenen Stimmzettel zu vernichten.
Diese Fassung der Wahlordnung ist mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung 22.05.2009 in Kraft getreten.