1. Der von den Mitgliedern an den Verband zu zahlende Beitrag ist bei ordentlichen Mitgliedern nach Vereinsgrößen wie folgt gestaffelt:
    • für die ersten 50 Mitglieder jeder Vereinigung ist der festgesetzte Beitragssatz zu zahlen, mindestens jedoch der 15fache Beitragssatz,
    • für das 51. bis 100. Vereinsmitglied sind 80 % des Beitragssatzes zu entrichten.
    • für das 101. bis 200. Vereinsmitglied sind 50 % des Beitragssatzes zu entrichten.
    • ab dem 201, Vereinsmitglied sind 20 % des Beitragssatzes zu entrichten.
    • Als Höchstgrenze wird unabhängig von der tatsächlichen Zahl der Vereinsmitglieder ein Beitrag festgesetzt, der einer Berechnung für 300 Vereinsmitglieder entspricht.
    • Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr wird kein Beitrag erhoben. (Eintragung des Geburtsdatums in der Verbandsverwaltung erforderlich)
  2. Der Beitragssatz wird jährlich von der Delegiertenversammlung für das folgende Geschäftsjahr festgesetzt.
  3. Für die Beitragszahlung ist die Zahl der mit dem Stichtag 1. Januar gemeldeten Vereinsmitglieder maßgebend. Falls bis zum 1. März keine Mitgliedermeldung erfolgt, wird die Mitgliederzahl des Vorjahres zugrunde gelegt.
  4. Bei Eintritt im Laufe eines Jahres wird der anteilige Beitrag (pro Monat 1/12 des Jahresbeitrages) berechnet.
  5. Die Mitgliedsbeiträge für das laufende Geschäftsjahr sind jeweils am 1. März fällig. Nach Ablauf dieses Termins sind die Mitglieder schriftlich zu mahnen. Unbeschadet dessen ruhen die Rechte der Mitgliedschaft nach Ablauf des Termins.
  6. Diese Beitragsordnung wird von der Delegiertenversammlung beschlossen und hat 1 Jahr Gültigkeit. Die Gültigkeit verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, sofern die Delegiertenversammlung keine neue Beitragsordnung beschließt
  7. In begründeten Sonderfällen* kann der Vorstand von dieser Regelung abweichen.

    Diese Fassung der Beitragsordnung ist mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 27.05.2022 in Kraft getreten.

    * Sonderfälle sind z.B. reduzierter Beitrag für Schul AG’s