In der Delegiertenversammlung am 27. Mai 2022 wurde im Sinne der Nachwuchsförderung beschlossen, dass Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr von der Beitragszahlung befreit werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Geburtsdatum der Kinder und Jugendlichen in der Verbandsverwaltung hitobito eingetragen wird, sodass es für uns möglich ist, dies bei der Berechnung entsprechend zu berücksichtigen. Wenn das 15. Lebensjahr überschritten wird und die Beitragspflicht wieder einsetzt, kann das Datum wieder herausgenommen werden.

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