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Mitgliedsbeiträge

ab 1.1.2011

Der Jahresbeitrag für Vereine beträgt
pro Vereinsmitglied 5,00 EURO

Der Beitrag wird für mindestens 15 Personen erhoben
(Mindest-Jahresbeitrag = 75,00 EURO).

Für das 51. bis 100. Vereinsmitglied sind 80 %, für das 101. bis 200. Vereinsmitglied sind 50 %
und ab dem 201. Vereinsmitglied sind 20 % des Beitragssatzes zu entrichten.

 

Der Jahresbeitrag für Einzelmitglieder,
die keinem Mitgliedsverein angehören,
beträgt 40,00 EURO.

Einzelmitglieder sind stimmberechtigt, aber nicht in der Vereinshaftpflichtversicherung.

Beitrittserklärungen zum Downloaden (pdf-Datei): für ordentliche Mitglieder für Einzelmitglieder

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 27. November 2010 um 16:27 Uhr